- Gebührenpflichtige Autobahnen
- Bestimmungen für <3,5t
- Preise und Laufzeiten
- Mautbestimmungen >3,5t
- Verkaufsstellen
- Bußgelder
- Kann ich meine Schweizer Vignette überschreiben lassen?
- Kann ich mein Kennzeichen nachträglich ändern?
- Kann ich den Gültigkeitsbeginn nachträglich verschieben?
- Klebevignette richtig anbringen
- Mautpflicht in Nachbarländern
Vignette Schweiz
Die Maut in der Schweiz wird durch das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) abgerechnet. Seit dem 1. August 2023 steht Autoreisenden in der Schweiz die neue E-Vignette zur Nutzung der Autobahnen und Nationalstraßen zur Verfügung. Diese digitale Ergänzung zur herkömmlichen Klebevignette ist zum gleichen Preis erhältlich. Die E-Vignette ist bequem online erwerbbar, was den umständlichen Kauf an Verkaufsstellen und lange Wartezeiten an Grenzübergängen überflüssig macht.
Gebührenpflichtige Autobahnen
In der Schweiz sind alle Autobahnen und Nationalstraßen von der Maut betroffen und benötigen daher eine Vignette. Erkennbar sind die Straßen an der grün-weißen Beschilderung. Auf folgenden Abschnitten wird eine Sondermaut erhoben:
- Großer Sankt-Bernhardt-Tunnel
- Munt-La-Schera-Tunnel
Bestimmungen für <3,5t
In der Schweiz benötigen Autos, Motorräder, Wohnmobile, Anhänger oder Camper bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen eine gültige Autobahnvignette.
Preise und Laufzeiten
Die Schweiz bietet nur einen Tarif für alle Fahrzeuge unter 3,5t an:
- 1 Jahr
Der originale Vignettenpreis wird immer in der schweizerischen Währung „Schweizer Franken“ angegeben. Wir stellen Ihnen stündlich aktualisierte Preise in Euro zu Verfügung. Der aktuelle Wechselkurs beträgt:
1,00 CHF = 1,07 €
(Zuletzt aktualisiert: 15.12.2024 02:00 Uhr)
Die Schweizer Autobahnvignette kann nicht rückwirkend registriert werden. Die Schweizer Vignette ist immer vom 01. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig.
Beispielsweise ist die Jahresvignette für das Jahr 2025 vom 01.12.2024 bis zum 31.01.2026 gültig.
Bitte beachten Sie, dass beim Online-Kauf der Vignette über vintrica.com zusätzlich eine Servicegebühr in Rechnung gestellt wird. Als unabhängiges Mautportal übernehmen wir die Registrierung beim Mautbetreiber in Ihrem Auftrag. Die genaue Höhe der Servicegebühr wird Ihnen im letzten Schritt des Bestellvorgangs mitgeteilt.
Mautkosten Tunnel
Munt-La-Schera-Tunnel
Sommertarif (Mai-November) | Einfache Fahrt | Retourticket |
---|---|---|
Wohnwagen/Wohnmobil | 23,00 CHF / 24,00 € | 41,00 CHF / 42,80 € |
Pkw bis 9 Plätze | 15,00 CHF / 15,70 € | 17,00 CHF / 17,75 € |
Motorrad | 11,00 CHF / 11,50 € | 17,00 CHF / 17,75 € |
Großer Sankt-Bernhardt-Tunnel
Klassen | Einfache Fahrt | Hin- und Rückfahrt |
---|---|---|
Pkw (mit oder ohne Anhänger) | 31,00 CHF / 31,00 € | 50,00 CHF / 50,00 € |
Wohnwagen/Wohnmobil | 48,50 CHF / 48,50 € | 77,50 CHF / 77,50 € |
Motorrad | 18,50 CHF / 18,50 € | 24,50 CHF / 24,50 € |
Alpenpässe
Alle Informationen zu den Alpenpässen in der Schweiz finden Sie hier unter https://alpen-paesse.ch/
Autoverladungen
Simplontunnel Autoverlad (Schweiz - Italien)
Fahrzeugklasse | Preis (Fr.-So.) |
---|---|
Pkw > 3,5t; max. 9 Sitzplätze | 26,00 CHF / 27,15 € |
Wohnmobile < 3,5t | 26,00 CHF / 27,15 € |
Wohnmobile > 3,5t | 45,00 CHF / 47,00 € |
Anhänger < 0,75t - 3,5t | 26,00 CHF / 27,15 € |
Anhänger < 0,75t | 15,00 CHF / 15,70 € |
Lötschbergtunnel Autoverlad
Fahrzeugklasse | Preise (Mo. - Do.) | Preise (Fr.-So.) |
---|---|---|
Pkw > 3,5t; max. 9 Sitzplätze | 27,00 CHF / 28,20 € | 29,50 CHF / 30,80 € |
Wohnmobile < 5t | 27,00 CHF / 28,20 € | 29,50 CHF / 30,80 € |
Anhänger/Wohnwagen 0,75t - 3,5t | 27,00 CHF / 28,20 € | 29,50 CHF / 30,80 € |
Anhänger/Wohnwagen < 0,75t | 20,00 CHF / 20,90 € | 20,00 CHF / 20,90 € |
Autoverlad Furka
Fahrzeugkategorie | Einfache Fahrt | Hin- Rückfahrt |
---|---|---|
Fahrzeuge < 3,5t | 33,00 CHF / 34,50 € | 66,00 CHF / 68,90 € |
Fahrzeug < 3,5t und Anhänger | 66,00 CHF / 68,90 € | 132,00 CHF / 137,80 € |
Lkw/Anhänger > 3,5t Max.: 2,60m Breite, 3,62m Höhe, 20t Masse |
200,00 CHF / 208,85 € | 400,00 CHF / 417,70 € |
Motorrad | 20,00 CHF / 20,90 € | 40,00 CHF / 41,80 € |
Mautbestimmungen >3,5t
In der Schweiz unterscheidet man unter Schwerverkehrsangaben LSVA und PSVA.
Leistungsabhängige Schwerverkehrsangaben (LSVA)
LSVA steht für „Leistungsabhängige Schwerverkehrsangabe“ (Lkw-Maut) und gilt für Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t überschreiten oder dem Gütertransport dienen. Der Tarif hängt von dem Gesamtgewicht, der Emissionsklasse und den gefahrenen Kilometern ab.
Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA)
PSVA steht für „Pauschale Schwerverkehrsabgabe“ und gilt für Fahrzeuge wie schwere Personenwagen, schwere Wohnmobile und Wohnanhänger, Busse und Traktoren. Hier müssen Sie eine Pauschale zahlen. Diese hängt wie bei der LSVA nicht von einer Leistung ab.
Verkaufsstellen
Die Jahresvignette für Schweizer Autobahnen kann sowohl online als auch an Tankstellen an der schweizerischen Grenze und in Automobilclubs erworben werden. Wir empfehlen den bequemen Online-Kauf auf vintrica.com.
Bußgelder
Für Fahrten auf mautpflichtigen Straßen in der Schweiz ohne eine gültige Vignette drohen hohe Bußgelder.
Wie wird die Vignettenpflicht in der Schweiz überprüft?
Derzeit erfolgt die Überprüfung an den Grenzen durch die Mitarbeiter des BAZG, während im Inland die Polizei und zuständigen Zollämter Nummernschilder kontrollieren.
Welche Strafen drohen mir ohne eine E-Vignette?
Wenn Sie auf mautpflichtigen Autobahnen in der Schweiz ohne eine gültige Vignette fahren, wird ein Bußgeld von ca. 200 CHF (209 €) verhängt und Sie müssen im Anschluss eine gültige Jahresvignette kaufen. Die mehrfache Verwendung einer Jahresvignette kann ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet oder strafrechtlich verfolgt werden.
Kann ich meine Schweizer Vignette überschreiben lassen?
Nein, Vignetten können nicht überschrieben werden. Das Ablösen der Klebevignette ist verboten, nach ablösen der Vignette ist diese ungültig.
Bei einem Austausch der Windschutzscheibe erhalten Sie, gegen die Vorlage der alten Vignette, eine neue Vignette für Ihren Pkw.
Kann ich mein Kennzeichen nachträglich ändern?
Wenn Sie während des Bestellvorgangs für Ihre E-Vignette den Flex-Service ausgewählt haben, können Sie Ihr Kennzeichen jederzeit vor dem ersten Gültigkeitstag ändern. Nach dem ersten Gültigkeitstag ist keine Änderung mehr möglich.
Kann ich den Gültigkeitsbeginn nachträglich verschieben?
Nur mit dem Flex-Service bei vintrica.com haben Sie die Möglichkeit, den Gültigkeitszeitraum der Vignette nachträglich zu ändern. Ohne Buchung des Flex-Services ist das nicht möglich.
Klebevignette richtig anbringen
In der Schweiz wird genau darauf geachtet, wie die Vignette in oder an Ihrem Fahrzeug angebracht wurde. Teilweise verhängt die Polizei in der Schweiz Bußgelder für Vignetten, die nicht richtig angebracht wurde.
So soll eine Klebevignette in der Schweiz angebracht werden:
- Die Vignette darf nur auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden (Vignetten auf der Heckscheibe oder dem Seitenfenster werden als ungültig angesehen).
- Kleben Sie die Vignette hinter den Rückspiegel oder auf der linken Seite der Scheibe auf (nicht in den Tönungstreifen falls vorhanden).
- Bei Fahrzeugen ohne Windschutzscheibe muss die Vignette auf ein schweraustauschbares Teil geklebt werden, z.B. beim Motorrad auf den Tank (Tankdeckel ausgeschlossen) oder den Gabelholm.
- Die Vignette muss ohne Hilfsmittel auf der Windschutzscheibe kleben (keine Klebestreifen oder sonstiges benutzen).
- Auf der Rückseite der Vignette steht oft eine Erklärung zum Anbringen der Vignette.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre abgelaufenen Vignetten der Vorjahre regelmäßig entfernen, denn zu viele Vignetten an Ihrem Fahrzeug können ebenfalls wegen mangelnder Übersicht zu einem Bußgeld führen.
Mautpflicht in Nachbarländern
Folgende Nachbarländer der Schweiz haben ebenfalls eine Mautpflicht zur Finanzierung und Instandhaltung der Autobahnen: