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2A:
Pkw und Wohnwagen
Hierunter fallen Fahrzeuge mit maximalem technisch zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t, deren Höhe über der ersten Achse 1,3 Meter nicht überschreitet. Dazu gehören die meisten PKWs, Minivans, Geländewagen, SUVs und Pick-ups. Motorräder gehören zur Mautklasse 1. Wohnwagen sind unabhängig von der Höhe über der ersten Achse.