Hierunter fallen alle Fahrzeuge, die für die Beförderung von Gütern oder für die Erbringung von Dienstleistungen oder Bauleistungen ausgelegt und gebaut sind mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12,0 Tonnen und mit maximal 3 Achsen (einschließlich). Aurßedem fallen hierunter alle Fahrzeuge, die auschließlich für die Beförderung von Personen ausgelegt und mehr als 23 Sitzplätzen (einschließlich dem Fahrer) haben.