Hierunter fallen alle Fahrzeuge, die für die Beförderung von Gütern oder für die Erbringung von Dienstleistungen oder Bauleistungen ausgelegt und gebaut sind mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von 12,0 Tonnen. Außerdem fallen hierunter alle Fahrzeuge, die auschließlich für die Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut sind und zwischen 9 und 23 Sitzplätzen (einschließlich dem Fahrer) haben.