Vignette Polen
Die Maut wird in Polen durch Mautstationen und seit Juni 2021 durch das eTOLL-System abgerechnet. Eine klassische Klebevignette gibt es nicht. Stattdessen können Sie für bestimmte Autobahnabschnitte ein e-ticket erwerben. Die Mautgebühr berechnet sich nach gefahrener Strecke und Fahrzeugart. Die Mautgebühr wird von dem zuständigen Autobahnbetreiber bestimmt. Die bisherige viaBOX von viaTOLL kann nicht mehr verwendet werden.
Gebührenpflichtige Autobahnen
In Polen sind in der Regel alle Fahrzeuge mautpflichtig. Je nach Art der Strasse gelten andere Regeln. Zudem kommt, dass das Strassennetz aufgeteilt ist in:
- Öffentlich finanzierte Strassen (A2 Konin - Stryków und A4 Bielany Wrocławskie - Sośnica; Schnell- und Fernstrassen)
- Konzessionsautobahnen: Privatwirtschaftlich finanzierte Autobahnen (A1, A2 Świecko - Konin und A4 Katowice - Kraków)
Ausnahmen
Zu den gebührenfreien Autobahnen zählen:
- A6
- A8
- A18
Zudem wird auf allen polnischen Schnellstraßen keine Maut erhoben.
Karte
Eine Karte zum mautpflichtigen Straßennetz Polens finden Sie hier.
Bestimmungen für PKW, Motorräder, Gespanne und Wohnmobile
Die Bestimmung der Maut für Ihr Fahrzeug unterscheidet sich nach dem Autobahnbetreiber, der Art Ihres Fahrzeugs und dem Gewicht. Öffentlich finanzierte Straßen haben im Vergleich zu Konzessionsautobahnen andere Regelungen.
Öffentlich finanzierte Straßen
Unterschieden wird bei den öffentlich finanzierten Straßen in schwere und leichte Fahrzeuge.
Leichte Fahrzeuge (Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ≤ 3,5t):
Fahrzeugklasse | Details |
---|---|
PKW | - Personenkraftwagen - Personenkraftwagen mit Anhänger (Fahrzeugkombination ≤ 3,5t) |
Motorräder | - Motorräder - Motorroller - Dreiräder |
Gespanne | - Lieferwagen - Lieferwagen mit Anhänger (Fahrzeugkombination ≤ 3,5t) |
Busse | - Kleinbus mit 9 oder weniger Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) - Kleinbus mit 9 oder weniger Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) mit einem Anhänger (Fahrzeugkombination ≤ 3,5t) |
Schwere Fahrzeuge (Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5t):
Fahrzeugklasse | Details |
---|---|
PKW | - PKW mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5t und ≤ 12t |
Busse | - Kleinbusse mit weniger als 9 Sitzplätzen mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination > 3,5t und ≤ 12t - Reisebusse/Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) unabhängig von zulässigen Gesamtgewicht - Reisebusse/Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) mit einem Anhänger, unabhängig von zulässigen Gesamtgewicht |
Sattelzug | - Sattelzug mit Auflieger mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5t und ≤ 12t - Sattelzugmaschine ohne Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5t und ≤ 12t - Sattelzug mit Auflieger mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 12t |
LKW | - LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5t und ≤ 12t - LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 12t - LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 12t mit Deichselanhänger |
Konzessionsautobahnen
Auf den Konzessionsautobahnen in Polen werden die Mauttarife durch ein geschlossenes System oder offenes System gehandhabt. Beim geschlossenen System zahlt der Tarifnehmer pro gefahrenem Kilometer und Fahrzeugkategorie. Beim offenen System zahlt man von vornherein eine festgelegte Gebühr. Hierbei gibt es aber keinen festen Preis, der für jede Konzessionsautobahn gilt.
Bezahlung
Manuelle Bezahlung
An allen Konzessionsautobahnen kann die Mautgebühr an Mautstationen bar oder mit Kredit- oder Bankkarte (Maestro oder V Pay) bezahlt werden. Euro werden nur in Scheinen angenommen und das Wechselgeld wird in der polnischen Währung Zloty zurückgegeben.
Elektronische Bezahlung
Öffentlich finanzierte Strecken:
Seit Juni 2021 erfolgt die Bezahlung der Mautgebühr für öffentlich finanzierte Strecken elektronisch über das e-Toll-System. Das e-Toll-System bietet Ihnen das e-ticket und die GPS-basierte Bezahlung an:
e-ticket
Erhältlich in der App e-TOLL PL BILET oder vor Ort an Automaten, Tankstellen und Raststätten
- Bis zu 60 Tage im Voraus
- Benötigte Daten: KFZ-Kennzeichen, Streckenabschnitt, Datum und Dauer
- Ab dem Kauf 48 Stunden lang gültig
GPS-Geräte
Die Registrierung findet über e-TOLL statt
- Sendegerät (On Board Unit, OBU)
- Externes Ortungsgerät (ZSL)
Konzessionsautobahnen:
Auch kann man die Gebühr für die A1 und A4 online bezahlen:
„AmberGO“ App
- Zuständig für die A1
- Automatisches Zahlungssystem
„A4GO“ App
- Zuständig für die A4 Kraków – Katowice
- On-Board-Unit möglich
- kartA4 möglich (wiederaufladbare Karte)
Preise
Leichte Fahrzeuge
Die Preise werden in Mautsätze und Fahrzeugkategorien eingeteilt. Hier zahlt man pro gefahrenem Kilometer.
In der Regel gilt für die Kategorie 1 (Motorräder) ein Mautsatz von 0,01 €/km. Der Mautsatz für die Kategorie 2 (PKW mit oder ohne Anhänger unter 3,5t) beträgt 0,02 €/km.
Schwere Fahrzeuge
Der Mautsatz für schwere Fahrzeuge hängt von dem zulässigen Gesamtgewicht und der Emissionsklasse ab. Dieser liegt zwischen 0,20 € bis 0,64 €. Hier finden Sie genauere Informationen zum Mautsatz für schwere Fahrzeuge.
Bußgelder
Wer in Polen gegen die Mautpflicht verstößt, wird zu einem Bußgeld von 500 zł (ca. 106 €) bis zu 1.500 zł (ca. 320 €) aufgefordert. Falls Sie das Bußgeld nicht bezahlen, können Sie noch höhere Bußgelder riskieren. Falls Sie ein e-ticket erworben haben, sollten Sie die Gültigkeit von 48 Stunden berücksichtigen. Ansonsten droht Ihnen ebenfalls ein Bußgeld. Auch ist ein Bußgeld zu zahlen, wenn keine Anmeldung im e-TOLL-System vorliegt.
Falls Sie wirklich Ihre Anmeldung vergessen haben, kann der Beamte Sie an der Weiterfahrt hindern und Sie können erst weiterfahren, wenn die Anmeldung und Aktivierung einwandfrei funktioniert.
Können Sie ein gekauftes e-ticket zurückgeben?
Ja. Das Zurückgeben des e-tickets ist möglich, sofern das angegebene Reisedatum in der Zukunft liegt. Es ist nicht möglich, das e-ticket im Nachhinein zurückzugeben. Auch ist zu beachten, dass Sie bei der Rückgabe des e-tickets eine Kennnummer angeben müssen. Diese finden Sie im e-ticket.
Mautpflicht in Nachbarländern
Folgende Nachbarländer von Polen haben ebenfalls eine Mautpflicht zur Finanzierung und Instandhaltung der Autobahnen: