Vignette Schweiz

Die Maut in der Schweiz wird durch das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) abgerechnet. Seit dem 1. August 2023 steht Autoreisenden in der Schweiz die neue E-Vignette zur Nutzung der Autobahnen und Nationalstrassen zur Verfügung. Diese digitale Ergänzung zur herkömmlichen Klebevignette ist zum gleichen Preis erhältlich. Die E-Vignette ist bequem online erwerbbar, was den umständlichen Kauf an Verkaufsstellen und lange Wartezeiten an Grenzübergängen überflüssig macht. 

Fahrzeuge < 3,5t

Bis 3,5t Gesamtgewicht

Motorrad

Ausschliesslich Motorräder

Anhänger

Bis 3,5t Gesamtgewicht

Gebührenpflichtige Autobahnen

In der Schweiz sind alle Autobahnen und Nationalstrassen von der Maut betroffen und benötigen daher eine Vignette. Erkennbar sind die Strassen an der grün-weissen Beschilderung. Auf folgenden Abschnitten wird eine Sondermaut erhoben:

  • Grosser Sankt-Bernhardt-Tunnel
  • Munt-La-Schera-Tunnel

Bestimmungen für <3,5t

In der Schweiz benötigen Autos, Motorräder, Wohnmobile, Anhänger oder Camper bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen eine gültige Autobahnvignette.

Preise und Laufzeiten

Die Schweiz bietet nur einen Tarif für alle Fahrzeuge unter 3,5t an:

  • 1 Jahr

Der Vignettenpreis wird in Schweizer Franken angegeben.

Fahrzeuge < 3,5t

Preisliste für die Kategorie: Fahrzeuge < 3,5t
Laufzeit Preis
in CHF
2025 40.00 CHF

Motorrad

Preisliste für die Kategorie: Motorrad
Laufzeit Preis
in CHF
2025 40.00 CHF

Anhänger

Preisliste für die Kategorie: Anhänger
Laufzeit Preis
in CHF
2025 40.00 CHF

Die Schweizer Autobahnvignette kann nicht rückwirkend registriert werden. Die Schweizer Vignette ist immer vom 01. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gütig.

Beispielsweise ist die Jahresvignette für das Jahr 2025 vom 01.12.2024 bis zum 31.01.2026 gültig.

Bitte beachten Sie, dass beim Online-Kauf der Vignette über vintrica.com zusätzlich eine Servicegebühr in Rechnung gestellt wird. Als unabhängiges Mautportal übernehmen wir die Registrierung beim Mautbetreiber in Ihrem Auftrag. Die genaue Höhe der Servicegebühr wird Ihnen im letzten Schritt des Bestellvorgangs mitgeteilt.

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Mautkosten Tunnel

Munt-La-Schera-Tunnel

Sommertarif (Mai-November) Einfache Fahrt Retourticket
Wohnwagen/Wohnmobil 23,00 CHF 41,00 CHF
Pkw bis 9 Plätze 15,00 CHF 17,00 CHF
Motorrad 11,00 CHF 17,00 CHF

Großer Sankt-Bernhardt-Tunnel

Weitere Informationen unter https://letunnel.com/de/
Klassen Einfache Fahrt Hin- und Rückfahrt
Pkw (mit oder ohne Anhänger) 31,00 € / 31,00 CHF 50,00 € / 50,00 CHF
Wohnwagen/Wohnmobil 48,50 € / 48,50 CHF 77,50 € / 77,50 CHF
Motorrad 18,50 € / 18,50 CHF 24,50 € / 24,50 CHF

Alpenpässe

Alle Informationen zu den Alpenpässen in der Schweiz finden Sie hier unter https://alpen-paesse.ch/

Autoverladungen

Simplontunnel Autoverlad (Schweiz - Italien)

Fahrzeugklasse Preis (Fr.-So.)
Pkw > 3,5t; max. 9 Sitzplätze 26,00 CHF
Wohnmobile < 3,5t 26,00 CHF
Wohnmobile > 3,5t 45,00 CHF
Anhänger < 0,75t - 3,5t 26,00 CHF
Anhänger < 0,75t 15,00 CHF

Lötschbergtunnel Autoverlad

Fahrzeugklasse Preise (Mo. - Do.) Preise (Fr.-So.)
Pkw > 3,5t; max. 9 Sitzplätze 27,00 CHF 29,50 CHF
Wohnmobile < 5t 27,00 CHF 29,50 CHF
Anhänger/Wohnwagen 0,75t - 3,5t 27,00 CHF 29,50 CHF
Anhänger/Wohnwagen < 0,75t 20,00 CHF 20,00 CHF

Autoverlad Furka

Fahrzeugkategorie Einfache Fahrt Hin- Rückfahrt
Fahrzeuge < 3,5t 33,00 CHF 66,00 CHF
Fahrzeug < 3,5t und Anhänger 66,00 CHF 132,00 CHF
Lkw/Anhänger > 3,5t
Max.: 2,60m Breite, 3,62m Höhe, 20t Masse
200,00 CHF 400,00 CHF
Motorrad 20,00 CHF 40,00 CHF

Mautbestimmungen >3,5t

In der Schweiz unterscheidet man unter Schwerverkehrsangaben LSVA und PSVA.

Leistungsabhängige Schwerverkehrsangaben (LSVA)

LSVA steht für „Leistungsabhängige Schwerverkehrsangabe“ (Lkw-Maut) und gilt für Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t überschreiten oder dem Gütertransport dienen. Der Tarif hängt von dem Gesamtgewicht, der Emissionsklasse und den gefahrenen Kilometern ab.

Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA)

PSVA steht für „Pauschale Schwerverkehrsabgabe“ und gilt für Fahrzeuge wie schwere Personenwagen, schwere Wohnmobile und Wohnanhänger, Busse und Traktoren. Hier müssen Sie eine Pauschale zahlen. Diese hängt wie bei der LSVA nicht von einer Leistung ab.

Verkaufsstellen

Die Jahresvignette für Schweizer Autobahnen kann sowohl online als auch an Tankstellen an der schweizerischen Grenze und in den ÖAMTC-Vertriebsstellen erworben werden. Wir empfehlen den bequemen Online-Kauf  auf vintrica.com.

Bussgelder

Für Fahrten auf mautpflichtigen Strassen in der Schweiz ohne eine gültige Vignette drohen hohe Bussgelder.

Wie wird die Vignettenpflicht in der Schweiz überprüft?

Derzeit erfolgt die Überprüfung an den Grenzen durch die Mitarbeiter des BAZG, während im Inland die Polizei und zuständigen Zollämter Nummernschilder kontrollieren.

Welche Strafen drohen mir ohne eine E-Vignette?

Wenn Sie auf mautpflichtigen Autobahnen in der Schweiz ohne eine gültige Vignette fahren, wird ein Bussgeld von 200 CHF verhängt und Sie müssen im Anschluss eine gültige Jahresvignette kaufen. Die mehrfache Verwendung einer Jahresvignette kann ebenfalls mit einem Bussgeld geahndet oder strafrechtlich verfolgt werden.

Kann ich meine Schweizer Vignette überschreiben lassen?

Nein, Vignetten können nicht überschrieben werden. Das Ablösen der Klebevignette ist verboten, nach ablösen der Vignette ist diese ungültig.

Bei einem Austausch der Windschutzscheibe erhalten Sie, gegen die Vorlage der alten Vignette, eine neue Vignette für Ihren Pkw.

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Kann ich mein Kontrollschild nachträglich ändern?

Wenn Sie während des Bestellvorgangs für Ihre E-Vignette den Flex-Service ausgewählt haben, können Sie Ihr Kontrollschild jederzeit vor dem ersten Gültigkeitstag ändern. Nach dem ersten Gültigkeitstag ist keine Änderung mehr möglich.

Kann ich den Gültigkeitsbeginn nachträglich verschieben?

Nur mit dem Flex-Service bei vintrica.com haben Sie die Möglichkeit, den Gültigkeitszeitraum der Vignette nachträglich zu ändern. Ohne Buchung des Flex-Services ist das nicht möglich.

Klebevignette richtig anbringen

In der Schweiz wird genau darauf geachtet, wie die Vignette in oder an Ihrem Fahrzeug angebracht wurde. Teilweise verhängt die Polizei in der Schweiz Bussgelder für Vignetten, die nicht richtig angebracht wurde.

So soll eine Klebevignette in der Schweiz angebracht werden:

  • Die Vignette darf nur auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden (Vignetten auf der Heckscheibe oder dem Seitenfenster werden als ungültig angesehen).
  • Kleben Sie die Vignette hinter den Rückspiegel oder auf der linken Seite der Scheibe auf (nicht in den Tönungstreifen falls vorhanden).
  • Bei Fahrzeugen ohne Windschutzscheibe muss die Vignette auf ein schweraustauschbares Teil geklebt werden, z.B. beim Motorrad auf den Tank (Tankdeckel ausgeschlossen) oder den Gabelholm.
  • Die Vignette muss ohne Hilfsmittel auf der Windschutzscheibe kleben (keine Klebestreifen oder sonstiges benutzen).
  • Auf der Rückseite der Vignette steht oft eine Erklärung zum Anbringen der Vignette.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre abgelaufenen Vignetten der Vorjahre regelmässig entfernen, denn zu viele Vignetten an Ihrem Fahrzeug können ebenfalls wegen mangelnder Übersicht zu einem Bussgeld führen. 

Mautpflicht in Nachbarländern

Folgende Nachbarländer der Schweiz haben ebenfalls eine Mautpflicht zu Finanzierung und Instandhaltung der Autobahnen: