- Gebührenpflichtige Autobahnen
- Bestimmungen für Pkw, Motorräder, Gespanne und Wohnmobile
- Bezahlung
- Preise
- Bussgelder
- Mautpflicht in Nachbarländern

Maut in Polen: Alles über Kosten & Zahlungsmethoden
In Polen gibt es keine Klebevignette. Für Pkw und andere leichte Fahrzeuge bis 3,5 t fällt auf einigen privat betriebenen Autobahnabschnitten eine streckenabhängige Maut an, die je nach Betreiber an Mautstationen oder elektronisch bezahlt werden kann. Die staatlich verwalteten Abschnitte A2 Konin–Stryków und A4 Wrocław–Sośnica sind seit dem 1. Juli 2023 für leichte Fahrzeuge bis 3,5 t mautfrei. Für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 3,5 t sowie Busse gilt auf dem mautpflichtigen Strassennetz das elektronische e-TOLL-System.
Gebührenpflichtige Autobahnen
In Polen hängt die Mautpflicht von der Fahrzeugklasse und dem befahrenen Strassenabschnitt ab.
- Fahrzeuge bis 3,5 t: Für Pkw, Motorräder und Fahrzeugkombinationen bis 3,5 t besteht keine Mautpflicht im staatlichen e-TOLL-System. Auf bestimmten Konzessionsautobahnen wird jedoch weiterhin eine Maut erhoben. Dazu gehören Abschnitte der A1 Gdańsk–Toruń, A2 Świecko–Konin und A4 Katowice–Kraków.
- Fahrzeuge über 3,5 t und Busse: Für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 3,5 t sowie Busse gilt auf dem mautpflichtigen Strassennetz das elektronische e-TOLL-System. Eine aktuelle Karte der mautpflichtigen e-TOLL-Strassenabschnitte finden Sie hier.
Ausnahmen
Die staatlich verwalteten Abschnitte A2 Konin–Stryków und A4 Wrocław–Sośnica sind seit dem 1. Juli 2023 für Fahrzeuge bis 3,5 t gebührenfrei.
Bestimmungen für Pkw, Motorräder, Gespanne und Wohnmobile
Welche Mautbestimmungen für Ihr Fahrzeug gelten, hängt in Polen vom zulässigen Gesamtgewicht, der Fahrzeugart und dem befahrenen Strassenabschnitt ab. Dabei ist zwischen dem staatlichen e-TOLL-System und den privat betriebenen Konzessionsautobahnen zu unterscheiden.
e-TOLL-System
Auf den staatlich verwalteten Strassen wird zwischen leichten und schweren Fahrzeugen unterschieden.
Leichte Fahrzeuge bis 3,5 t
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 t besteht keine Mautpflicht im staatlichen e-TOLL-System.
Änderung ab 21. September 2026: Dies gilt künftig auch für Fahrten mit Anhänger, selbst wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination mehr als 3,5 t beträgt.
Schwere Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 3,5 t
Für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t gilt auf dem mautpflichtigen staatlichen Strassennetz das elektronische e-TOLL-System. Busse sind unabhängig von ihrem zulässigen Gesamtgewicht e-TOLL-pflichtig.
| Fahrzeugklasse | Details |
|---|---|
| Wohnmobile | Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t |
| Lkw | Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t |
| Sattelzug | Sattelzugmaschinen und Sattelzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t |
| Busse | Busse unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht |
Konzessionsautobahnen
Auf Polens Konzessionsautobahnen gibt es zwei Mautsysteme: das geschlossene und das offene System. Beim geschlossenen System richtet sich die Maut nach der zurückgelegten Strecke und der Fahrzeugkategorie. Beim offenen System wird eine feste Gebühr erhoben. Die mautpflichtigen Konzessionsabschnitte sind die A1 Gdańsk–Toruń, A2 Świecko–Konin und A4 Katowice–Kraków. Auf der A2 ist der Abschnitt Poznań Zachód–Poznań Wschód mautfrei.
Bezahlung
Manuelle Bezahlung
Auf den mautpflichtigen Konzessionsautobahnen kann die Maut an Mautstationen bezahlt werden. Je nach Betreiber stehen unterschiedliche Zahlungsmethoden zur Verfügung, beispielsweise Bargeld sowie Kredit- und Debitkarten. Informieren Sie sich vor der Fahrt über die Zahlungsmöglichkeiten des jeweiligen Autobahnbetreibers.
Elektronische Bezahlung
e-TOLL
Auf den betreffenden staatlich verwalteten Strassen wird die elektronische Maut über das e-TOLL-System erhoben. Das System basiert auf Satellitenpositionierung (GNSS) und der Übermittlung von Geolokalisierungsdaten des Fahrzeugs. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- e-TOLL PL-App
- On-Board Unit (OBU)
- Externes Ortungsgerät (ZSL)
Die verwendete App bzw. das Gerät muss im e-TOLL-Konto dem jeweiligen Fahrzeug zugewiesen und aktiviert werden. Die Abrechnung ist sowohl über ein Prepaid-Konto als auch über ein Postpaid-Konto mit aufgeschobener Zahlung möglich.
Konzessionsautobahnen
Auf den Konzessionsautobahnen stehen je nach Betreiber verschiedene elektronische Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
vintrica App
- Elektronische Bezahlung auf der A1 Gdańsk–Toruń
- Nutzung des automatischen AmberGO-Systems
- Automatische Abrechnung per Kontrollschilderkennung
AmberGO App
- Automatisches Mautsystem auf der A1 Gdańsk–Toruń
- Kontrollschilderkennung an den Mautstellen
- Nutzung über unterstützte Apps und Zahlungsdienste
Videotolling
- Automatische Bezahlung per Kontrollschilderkennung
- Verfügbar auf der A2 zwischen Poznań und Konin sowie der A4 Katowice–Kraków
- Nutzung über unterstützte Apps und Zahlungsdienste
A4GO App
- Elektronisches Mautsystem auf der A4 Katowice–Kraków
- Nutzung mit einer A4Go-On-Board-Unit (OBU)
Preise
Leichte Fahrzeuge
Auf polnischen Konzessionsautobahnen gibt es keinen einheitlichen Mautsatz für leichte Fahrzeuge. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Autobahnbetreiber, der Fahrzeugkategorie und dem befahrenen Streckenabschnitt. Die Betreiber der A1, A2 und A4 legen jeweils eigene Tarife fest.
Schwere Fahrzeuge
Bei e-TOLL-pflichtigen Fahrzeugen richtet sich der Mautsatz nach der Strassenklasse, dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugkombination und der EURO-Emissionsklasse. Seit dem 1. Februar 2026 liegen die elektronischen Mautsätze je nach Fahrzeug und Strasse zwischen 0,34 und 1,07 PLN pro Kilometer. Auf Autobahnen und Schnellstrassen (A und S) gelten Tarife von 0,41 bis 1,07 PLN/km, auf Nationalstrassen der Klassen GP und G von 0,34 bis 0,83 PLN/km. Die aktuellen Tarife können auf der offiziellen e-TOLL-Webseite eingesehen werden.
Bussgelder
Verstösse gegen die e-TOLL-Pflichten können mit Geldbussen geahndet werden. Dazu zählen unter anderem die Nichtzahlung der elektronischen Maut sowie die fehlende oder fehlerhafte Registrierung eines mautpflichtigen Fahrzeugs im e-TOLL-System. Je nach Art des Verstosses können Verwaltungssanktionen zwischen 250 und 1.500 PLN verhängt werden.
Mautpflicht in Nachbarländern
Folgende Nachbarländer von Polen haben ebenfalls eine Mautpflicht zur Finanzierung und Instandhaltung der Autobahnen: