Die Befreiung von der Vignettenpflicht kann nur in Ausnahmefällen erfolgen und hängt davon ab, ob Ihr Fahrzeug in Tschechien zugelassen wurde.
Mein Fahrzeuge ist in Tschechien zugelassen
Automatisch befreite Fahrzeuge
- Mit Strom oder Wasserstoff angetriebene oder mit Hybridantrieb ausgestattete Fahrzeuge (CO2-Emissionswert unter 50 g/km), falls das Fahrzeug mit einem speziellen tschechischen Kfz-Kennzeichen zugelassen ist.
- Fahrzeuge für den Transport von Personen mit einem tschechischen Behindertenausweis Typ ZTP oder ZTP/P. Bei einer Straßenkontrolle muss der Besitzer des Behindertenausweises Typ ZTP oder ZTP/P im Fahrzeug anwesend sein und einen Behindertenausweis vorzeigen.
- Fahrzeuge für den Transport von unversorgten Kindern, bei denen eine bösartige Geschwulst oder Hämoblastose behandelt wird. Bei der Straßenkontrolle muss ein ärztlicher Bericht oder eine andere von einer medizinischen Einrichtung ausgestellte Bescheinigung vorgezeigt werden.
- Historische Fahrzeuge mit zugeteiltem speziellen tschechischen Zulassungskennzeichnen und mit dem Ausweis für historische Fahrzeuge.
Meldepflichtige befreite Fahrzeuge
- Mit Strom oder Wasserstoff angetriebene oder mit Hybridantrieb ausgestattete Fahrzeuge (CO2-Emissionswert unter 50 g/km) ohne spezielles Kfz-Kennzeichen.
- Fahrzeuge, die von den Behindertenheimen betrieben werden, falls sie zum Behindertentransport dienen.
Tschechische Staatsbürger können eine Meldung über das festgelegte
Datenpostfach mit dem Identifikator
ws5mh9w einreichen.
Mein Fahrzeug ist nicht in Tschechien zugelassen
Es ist eine Einreichung eines Antrags notwendig, damit das Fahrzeug von der Vignettenpflicht befreit ist.
- Mit Strom oder Wasserstoff angetriebene oder mit Hybridantrieb ausgestattete Fahrzeuge (CO2-Emissionswert unter 50 g/km).
Der Antrag auf Befreiung der Vignettenpflicht kann in Papierform zwingend mit amtlich beglaubigter Unterschrift an die folgende Adresse geschickt werden: Státní fond dopravní infrastruktury, Sokolovská 1955/278, 190 00 Prag 9, Tschechische Republik. Bitte beachten Sie längere Postlaufzeiten aus dem Ausland! Bei sofort benötigten Vignetten empfehlen wir dringend die E-Vignette zu registrieren.
Alternativ kann der Antrag per E-Mail erfolgen. Hier muss der PDF-Antrag allerdings mit zertifizierter elektronischer Signatur gemäß der besonderen Rechtsvorschrift unterschrieben werden. Andernfalls kann der PDF-Antrag von einer tschechischen Behörde signiert werden.
Die PDF-Vorlage kann auf der Website der
Sfdi heruntergeladen werden.