Hierunter fallen alle Straßenkraftfahrzeuge mit mindestens zwei Achsen oder eine Baugruppe, die aus einem Kraftfahrzeug und seinem Sattelanhänger oder den von ihm gezogenen Anhängern besteht. Außerdem fallen hierunter alle Fahrzeuge, die für die Beförderung von Gütern oder für die Erbringung von Dienstleistungen oder Bauleistungen ausgelegt und gebaut sind mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.